Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von beweglichen Gegenständen

 

§1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der WD Handels GmbH mit Sitz in Emden (Vermieter) und dem Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB können auf unserer Webseite aufgerufen werden und bei Bedarf gedruckt oder gespeichert werden.

 

§2 Vertragsschluss

Mieter können natürliche volljährige Personen oder juristische Personen werden. Der Vertrag mit uns kommt zustande durch die Übermittlung der Auftragsbestätigung auf dem Postweg oder in elektronischer Form, spätestens aber mit der Bereitstellung der Mietsache am Einsatz- und Erfüllungsort.

Reservierungen erfolgen unverbindlich.

 

§3 Mietzeit

Die Mietzeit wird vertraglich vereinbart. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Die Mietzeit kann im beiderseitigen Einvernehmen verlängert werden, ansonsten ist eine Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt vereinbart.

Einer Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit wird widersprochen.

 

§4 Mietzins und Zahlungen

Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis incl Mehrwertsteuer. Sollten sich die Preise nach Vertragsabschluss ändern, so ist eine Anpassung nicht vorgesehen. Der Mietzins ist nach Eingang der Rechnung beim Mieter innerhalb von sieben Tagen unbar auf unsere Bankverbindung zu zahlen. Sollte der Mieter in Verzug geraten, so trägt er die weiteren Kosten wie Mahngebühren, Rechtsanwalt, Gericht etc.

 

§5 Übergabe des Mietgegenstandes

Wir überlassen dem Mieter den Gegenstand in einem einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand. Eine Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist nicht zulässig. Der Mieter trägt im Falle der Weitergabe alle Folgen bei Mißbrauch durch Dritte.

 

§6 Mängel des Mietgegenstandes

Der Mieter hat Mängel unverzüglich nach Übergabe dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt der Mieter dieses, so gilt die Mietsache als mangelfrei, es sei denn es handelt sich um einen Mangel der bei der Übergabe nicht erkennbar war.

Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

 

§7 Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietgegenstand abzunehmen und den vereinbarten Mietzins zu zahlen. Der Mieter hat alle für die Ingebrauchnahme und den Betrieb der Geräte erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat insbesondere etwa erforderliche Genehmigungen vorab einzuholen. Ein Transport der Mietgegenstände ohne die entsprechende Fahrerlaubnis ist nicht erlaubt. Der Mieter hat ferner alle erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet:

  • Vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes die Bedienungsanleitung und Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen und zu beachten.
  • Den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ihn vor Überanspruchung in jeglicher Hinsicht zu schützen.
  • Die mitgelieferte Diebstahlsicherung sinnvoll einzusetzen.

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.

 

§8 Rückgabe des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand ist betriebsbereit und gereinigt zurückzugeben. Wird der Mietgegenstand in einem beschädigten Zustand (§7 der AGB) zurückgegeben, so teilen wir das dem Mieter unverzüglich mit und geben dem Mieter Gelegenheit zur Nachprüfung. Besteht zwischen den Parteien hierüber Uneinigkeit, so wird ein Sachverständiger zur Gutachtenerstellung beauftragt. Die Kosten tragen die Parteien zu gleichen Teilen.

 

§9 Kündigung

Sollte der Mietgegenstand vor Mietbeginn durch nicht von dem Vermieter zu verantwortende Umstände ausfallen zum Beispiel durch Reparatur, Unfall etc, so hat der Vermieter das Recht den Mietvertrag einseitig zu kündigen. Ebenso bei Verstoß gegen die Pflichten aus §7 kann der Vermieter jederzeit kündigen.

 

§10 Haftungsbegrenzung

Die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland finden hier Anwendung. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, so ist bei Kaufleuten, juristischen Personen und Institutionen des öffentlichen Rechts der Sitz des Vermieters der Gerichtsort.